Verbrennen im Freien und andere brennende Fragen

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Woidke setzt "Lagerfeuererlass" von 2000 wieder in Kraft ( 26.02.2007 ) Potsdam - Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, "leicht handhabbare Regelungen für Holzfeuer im Freien" zu schaffen. Nach dem Auslaufen des so genannten "Lagerfeuererlasses" 2002 waren von vielen Ordnungsämtern Holzfeuer zunächst nach den Regeln des alten Erlasses genehmigt oder toleriert worden. In jüngster Zeit wurden jedoch Stimmen laut, eine landesweite Neuregelung vorzulegen.

Eine neue Rechtsverordnung liegt im Entwurf bereits vor, muss aber Aussage des Ministers noch weiter abgestimmt werden. Als Übergangslösung wurde heute der 2002 abgelaufene "Lagerfeuererlass" erneut in Kraft gesetzt. Die Regelungen des Erlasses vom 29. Mai 2000 können bis zu einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften weiterhin angewandt werden.

Den Wortlaut des Schreibens vom 08.03.2007 an den VGS können Sie hier als PDF-Datei einsehen bzw. herunterladen.

Das Agrar- und Umweltministerium weist darauf hin, dass sich durch das Auslaufen des Erlasses die Rechtslage nicht geändert hat. Maßgebend sind nach wie vor die gesetzlichen Regelungen in § 7 des Landesimmissionsschutzgesetzes sowie in der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung. Danach sind Holzfeuer grundsätzlich auch ohne gemeindliche Ausnahmegenehmigung zulässig, wenn die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hierdurch nicht gefährdet oder belästigt werden. Eine Gefährdung oder Belästigung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn die so genannten "Zehn goldenen Regeln für Feuer im Freien" eingehalten werden:

Es gelten wieder die 10 goldenen Regeln:

  1. Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt 1 Meter
  2. Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden
  3. Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind keine Holzfeuer entzünden
  4. Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten.
  5. Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen
  6. Löschmittel immer bereithalten (zum Beispiel Wasser, Sand, Feuerlöscher)
  7. Brandbeschleuniger wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr!
  8. Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen
  9. Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen
  10. Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen